Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pistol and Rifle School Germany GbR
Vertreten durch: Manuel Dannbacher, Marco Lösch
Häuseläcker 9, 69168 Wiesloch
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Pistol and Rifle School Germany GbR (nachfolgend „Veranstalter“) und seinen Kunden über die Durchführung und Teilnahme an Schießsportkursen, Schießtrainings, Schießausbildungen und damit verbundenen Dienstleistungen.
- Das Angebot des Veranstalters richtet sich insbesondere an:
- Sportschützen,
- Jäger,
- Berufswaffenträger,
- Behörden,
- Unternehmen,
- Organisationen und
- sonstige natürliche und juristische Personen mit entsprechender Berechtigung oder Erlaubnis.
1.2 Vertragspartner und Teilnehmer
- „Auftraggeber“ im Sinne dieser AGB ist die Person oder Organisation, die den Vertrag mit dem Veranstalter abschließt.
- „Teilnehmer“ ist diejenige Person, die tatsächlich an einem Kurs oder Training teilnimmt.
- Bei Buchungen durch Behörden, Unternehmen oder sonstige Organisationen kann der Auftraggeber von den tatsächlich teilnehmenden Personen abweichen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
- Bei individuell vereinbarten Trainings, insbesondere für Behörden, Unternehmen oder Organisationen, können abweichende Vereinbarungen insbesondere über Termine, Teilnehmerzahlen, Leistungsumfang, Preise, Zahlungsfristen und Stornierungsbedingungen getroffen werden.
2. Leistungsangebot und Vertragsschluss
2.1 Kursangebot
- Die Darstellung von Kursen und Trainings auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
2.2 Anmeldung
- Mit Abschluss des Anmelde- bzw. Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den ausgewählten Kurs bzw. das ausgewählte Training ab.
2.3 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Veranstalter zustande.
- Die Annahme erfolgt grundsätzlich durch die Übersendung einer Rechnung, einer Buchungsbestätigung oder einer sonstigen ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
2.4 Vertragsinhalt
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Kurs- oder Trainingsbeschreibung, der Buchungsbestätigung, der Rechnung sowie gegebenenfalls aus individuell getroffenen Vereinbarungen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen bzw. vereinbarten Preise.
- Soweit der Veranstalter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Zusätzliche Kosten werden, soweit sie anfallen, vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.
3.2 Zahlungsart
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung.
3.3 Zahlungsfrist
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen.
- Bei individuell vereinbarten Trainings für Behörden, Unternehmen oder sonstige institutionelle Auftraggeber können abweichende Zahlungsfristen vereinbart werden.
3.4 Maßgeblicher Zahlungseingang
- Für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der vollständige Eingang des Rechnungsbetrages auf dem vom Veranstalter angegebenen Konto maßgeblich.
4. Zahlungsverzug und Nichtzahlung
4.1 Zahlungsverzug
- Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist vollständig bezahlt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug.
- Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
4.2 Kursplatz bei nicht fristgerechter Zahlung
- Der Veranstalter ist berechtigt, den Kursplatz bis zum vollständigen Zahlungseingang nur vorläufig zu reservieren.
- Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, kann der Veranstalter den Kunden zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
- Nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Buchung zu stornieren, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
4.3 Freigabe des Kursplatzes
- Wird eine Buchung wegen nicht fristgerechter Zahlung wirksam beendet, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Kursplatz anderweitig zu vergeben.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
5. Kursplatz und Teilnahmeberechtigung
5.1 Kursplatz
- Der Vertragsschluss begründet grundsätzlich einen Anspruch auf Erbringung der vereinbarten Leistung.
- Soweit die Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung die Teilnahme vom vorherigen vollständigen Zahlungseingang abhängig macht, steht die Teilnahmeberechtigung unter diesem Vorbehalt.
5.2 Ausgebuchte Kurse
- Ist ein Kurs zum Zeitpunkt der Buchung bereits ausgebucht, wird der Kunde hierüber informiert.
- Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet, sofern keine Umbuchung auf einen anderen Termin vereinbart wird.
5.3 Persönliche Teilnahme
- Die Buchung ist grundsätzlich personengebunden und nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters auf eine andere Person übertragbar.
- Bei individuell vereinbarten Gruppen- oder Behördentrainings gelten die jeweils vereinbarten Teilnehmerregelungen.
6. Stornierung durch den Teilnehmer
6.1 Freiwilliges Stornierungsrecht
- Unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt der Veranstalter dem Teilnehmer für regulär buchbare Kurse die nachfolgenden freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten.
6.2 Stornierung bis 28 Kalendertage vor Kursbeginn
- Eine Stornierung ist bis spätestens 28 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Kurses möglich.
- Bei fristgerechter Stornierung erstattet der Veranstalter die bereits gezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 100,00 €.
- Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
6.3 Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor Kursbeginn
- Bei einer Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor Kursbeginn besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
- Dies gilt insbesondere auch bei kurzfristiger Verhinderung des Teilnehmers, beispielsweise aufgrund von:
- Krankheit oder Verletzung,
- beruflicher Verhinderung,
- Urlaub,
- sonstigen persönlichen Gründen oder
- sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
- Eine kurzfristige Verhinderung begründet daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
- Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 Noch nicht gezahlte Kursgebühr
- Soweit bei einer kurzfristigen Stornierung die Kursgebühr noch nicht vollständig bezahlt wurde, bleibt die Zahlungspflicht bestehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.5 Stornierung und gesetzliches Widerrufsrecht
- Die vorstehenden freiwilligen Stornierungsregelungen gelten unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese Regelungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
6.6 Form der Stornierung
- Die Stornierung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen.
- Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter maßgeblich.
7. Kulanzregelung bei kurzfristiger Stornierung
7.1 Rabatt bei Folgebuchung
- Bei einer kurzfristigen Stornierung gemäß Ziffer 6.3 gewährt der Veranstalter dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer für die unmittelbar folgende Buchung eines gleichartigen Kurses einen Rabatt in Höhe von 30 % auf die reguläre Kursgebühr.
7.2 Bedingungen
- Der Rabatt:
- gilt ausschließlich für den ursprünglich angemeldeten Teilnehmer,
- ist nicht auf andere Personen übertragbar,
- ist nicht in bar oder anderweitig auszahlbar,
- kann nicht nachträglich in Geld erstattet oder mit anderen Forderungen verrechnet werden,
- gilt nur für die unmittelbar folgende Buchung eines gleichartigen Kurses und
- ist nicht mit anderen Rabatten oder Sonderaktionen kombinierbar.
7.3 Freiwillige Kulanzleistung
- Die Gewährung dieses Rabatts erfolgt als freiwillige Kulanzleistung des Veranstalters und lässt die Verpflichtungen aus der ursprünglichen Buchung unberührt.
8. Gesetzliches Widerrufsrecht
8.1 Verbraucher
- Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
- Die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht bleiben von den freiwilligen Stornierungsregelungen nach Ziffer 6 unberührt.
8.2 Kurse im Bereich Schießsport und Freizeit
- Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn für die Erbringung der Dienstleistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vertraglich vereinbart ist.
- Dies kann insbesondere bei Schießsportkursen und entsprechenden Freizeitveranstaltungen für Sportschützen oder Jäger der Fall sein.
- Ob die gesetzliche Ausnahme Anwendung findet, richtet sich nach dem konkreten Kursangebot und dessen Einordnung nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Berufliche Trainings und Behördentrainings
- Bei beruflichen Schießtrainings, insbesondere für Berufswaffenträger, Behörden, Unternehmen und sonstige institutionelle Auftraggeber, wird ein Ausschluss des Widerrufsrechts nicht allein mit dem festen Kurstermin begründet.
- Soweit der Auftraggeber nicht als Verbraucher handelt, finden die gesetzlichen Vorschriften über das Verbraucher-Widerrufsrecht keine Anwendung.
- Soweit ausnahmsweise ein Verbraucher einen beruflich ausgerichteten Kurs oder ein entsprechendes Training bucht, richtet sich das Bestehen eines Widerrufsrechts nach den gesetzlichen Vorschriften und den konkreten Umständen des jeweiligen Vertrags.
8.4 Information über das Widerrufsrecht
- Soweit für einen konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
- Soweit für einen konkreten Kurs aufgrund der gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber vor bzw. bei Vertragsschluss entsprechend informiert.
9. Durchführung der Kurse und Trainings
9.1 Kursort und Beginn
- Kursort, Datum und Beginn des jeweiligen Kurses ergeben sich aus der Kursbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung.
- Der Teilnehmer hat rechtzeitig am angegebenen Kursort zu erscheinen.
9.2 Anweisungen der Kursleitung
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Anweisungen der Kursleitung und des Veranstalters zu befolgen.
9.3 Ausschluss von der Teilnahme
- Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist oder der Teilnehmer gegen wesentliche Sicherheits- oder Verhaltensregeln verstößt.
9.4 Keine Erstattung bei selbst zu vertretendem Ausschluss
- Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden Grund von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
- Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Teilnahmevoraussetzungen
10.1 Allgemeine Voraussetzungen
- Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sämtliche für seine Teilnahme erforderlichen persönlichen, gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Voraussetzungen zu erfüllen.
10.2 Berechtigungen und Nachweise
- Soweit für einen Kurs oder eine bestimmte Tätigkeit besondere Berechtigungen, Nachweise oder sonstige Voraussetzungen erforderlich sind, hat der Teilnehmer diese auf Verlangen des Veranstalters vor Beginn des Kurses nachzuweisen.
10.3 Wahrheitsgemäße Angaben
- Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Kurses relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
10.4 Fehlende Voraussetzungen
- Liegen erforderliche Voraussetzungen oder Nachweise nicht vor, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.
- Soweit der Teilnehmer das Fehlen der erforderlichen Voraussetzungen zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
11. Sicherheitsbestimmungen
11.1 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
- Bei allen Kursen und Trainings, bei denen Schusswaffen oder Munition verwendet werden, sind die gesetzlichen Vorschriften sowie sämtliche Sicherheitsanweisungen des Veranstalters, der Kursleitung und des jeweiligen Schießstandbetreibers einzuhalten.
11.2 Persönliche Schutzausrüstung
- Das Tragen geeigneten Gehörschutzes und einer geeigneten Schutzbrille ist während der entsprechenden Kurs- und Trainingsabschnitte verpflichtend.
11.3 Grundlegende Sicherheitsregeln
- Insbesondere gelten folgende Sicherheitsregeln:
- Jede Waffe ist stets als geladen zu betrachten.
- Die Mündung ist jederzeit in eine sichere Richtung zu halten.
- Der Finger bleibt außerhalb des Abzugsbügels, bis die Schussabgabe unmittelbar beabsichtigt ist.
- Ziel, Zielbereich und Hintergrund sind vor jeder Schussabgabe eindeutig zu identifizieren.
- Waffen dürfen nur entsprechend den Anweisungen der Kursleitung geladen, entladen und verwendet werden.
- Den Anweisungen der Kursleitung ist jederzeit und uneingeschränkt Folge zu leisten.
11.4 Verstoß gegen Sicherheitsregeln
- Die Missachtung einer Sicherheitsanweisung kann zum sofortigen Ausschluss vom Kurs oder Training führen.
11.5 Alkohol, Drogen und sonstige Beeinträchtigungen
- Eine Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Substanzen ist untersagt.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder einen Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an seiner sicheren Teilnahme bestehen.
- Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
12.1 Aufnahmeverbot
- Während der Kurse und Trainings gilt grundsätzlich ein Verbot des Fotografierens, Filmens sowie sonstiger Bild- und Tonaufnahmen.
12.2 Ausnahmen
- Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters bzw. der Kursleitung.
12.3 Rechte Dritter
- Auch bei genehmigten Aufnahmen dürfen andere Teilnehmer, Mitarbeiter, Kursleiter oder sonstige Personen nicht ohne die jeweils erforderliche Einwilligung aufgenommen oder veröffentlicht werden.
13. Absage oder Verlegung durch den Veranstalter
13.1 Gründe für eine Absage
- Der Veranstalter ist berechtigt, einen Kurs oder ein Training aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzusagen oder zu verlegen.
- Hierzu zählen insbesondere:
- eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl,
- Erkrankung oder sonstige Verhinderung der Kursleitung,
- behördliche Anordnungen,
- Ausfall oder Sperrung des vorgesehenen Schießstandes,
- witterungsbedingte oder sonstige Sicherheitsgründe,
- höhere Gewalt sowie
- sonstige Umstände, die der Veranstalter trotz zumutbarer Maßnahmen nicht zu vertreten hat und die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung verhindern.
13.2 Erstattung
- Wird ein Kurs durch den Veranstalter abgesagt und ist keine Umbuchung auf einen anderen Termin vereinbart, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.
13.3 Umbuchung
- Alternativ kann dem Teilnehmer, soweit verfügbar, eine Umbuchung auf einen anderen geeigneten Termin angeboten werden.
- Entscheidet sich der Teilnehmer für eine Umbuchung, wird die bereits gezahlte Kursgebühr auf den neuen Termin angerechnet.
13.4 Weitergehende Ansprüche
- Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Haftung
14.1 Unbeschränkte Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
14.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
14.3 Leichte Fahrlässigkeit
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
14.4 Ausschluss im Übrigen
- Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.5 Zwingende gesetzliche Vorschriften
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
14.6 Mitverantwortung des Teilnehmers
- Eine etwaige Mitverantwortung des Teilnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Insbesondere bleibt die Verpflichtung des Teilnehmers zur Einhaltung sämtlicher Sicherheitsanweisungen unberührt.
15. Datenschutz
15.1 Datenverarbeitung
- Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
15.2 Datenschutzerklärung
- Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
16.1 Aufrechnung
- Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
16.2 Zurückbehaltungsrecht
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
17. Anwendbares Recht
- Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18. Gerichtsstand
18.1 Unternehmer und institutionelle Auftraggeber
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.
18.2 Verbraucher
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Unwirksame Bestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.2 Gesetzliche Regelung
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
